Bund Köln

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Bürger°Innen-Dialog, Kommunal- und Regionales zur Machbarkeit eines finanziell getragenen demokratischen Systems mit Zukunft und engagierten Bürgerinnen und Bürger die Lust darauf haben Köln weiter mit zu gestalten.

Das Hotel Koje, alt: Deutzer Hof

Das Hotel Koje, alt: Deutzer Hof

Düxer und Düxerinnen sprechen sich für engagiertes, junges Team für neue Begegnungsstätte der Generationen aus

Deutzer Freiheit ~ gefragt wann in der Nähe von Wohnprojekten in Art von OBG- Unterkünften die Nachbarschaft, erhält man meist nicht derartig positives wie in Herzen Düx, am alten Gasthaus Deutz. In der Häufigkeit könnte ich zumindest noch nie eine so hohe Zustimmung für eine junge Nachbarschaft finden, die durch die soziale weiteren sozialarbeiter des Projekts auf Achse von der Obdachlosigkeit bewahrt werden. Menschen, die in Köln aktuell fern von der Familie die Schritte hin in die Selbstständigkeit gemeinsam versuchen zu gehen. Freundlich, in sich gekehrt, ziemlich viele ruhige Vertreter, so bezeichnen die Deutzer ihre jungen Erwachsenen die von dem Projekt "auf Achse" vor der Obdachlosigkeit aufgefangen worden. Mit die beste Nutzung des alten Gasthaus Deutz, so jung und alt aber hätten in dem Zusammenhang dann doch noch eine kleine Bitte. Denn auch wenn ein Kölner oder eine Kölnerin grundsätzlich nicht scheu ist, so würde man bei einem Kaffee oder aber auch Wasser gerne mehr mit den "Neuen" plaudern und ihn vielleicht durch eine entsprechende gastroähnliche Hilfe den einen oder anderen Cent für persönliches fortkommen in die Hand drücken wollen. Eine Begegnungsstätte der Generationen, helfen sie im bürgerzentrum einige hundert Meter weiter zu gewissen Zeiten zwar möglich ist aber nicht noch zusätzlich Menschen fördert die in der Nachbarschaft einen Neustart und ganz sicherlich sogar die ein oder andere deutzer Freundschaft oder zumindest Bekanntschaft bverdient haben.

Ein Smartphonerecht für alle Personen im geschäftsfähigen Alter

Für viele ist das Smartphone aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, doch in Deutschland gibt es immer noch viele Menschen die über Keinenes verfügen oder aber sich die monatlichen Kosten für die Internetanbindung nicht leisten können. 


Was also ein iPad oder vergleichbares Androidmodell für Schülerinnen und Schüler sein sollte, sollte ab dem geschäftsfeld Alter auch als Anrecht für jede Person, insbesondere in sozialen beziehungsweise Bürgergeldempfangsrecht berücksichtigt werden.


Positiver und für polizeil Justiz nicht zu unterschätzender Nebeneffekt: eine deutliche Reduzierung kommst Straftaten im Bereich Diebstahl bzw Raub von Smartphones.


Berücksichtigt man bei vielen Anbietern bereits einen freien Menge von über 30 GB am datenvolumen für meist weniger als 30 € im Monat könnte man mit einer entsprechenden Berücksichtigung viel Menschen auch die Finanzierung das alltäglichen Lebens etwas erleichtern. Bedenken wir aktuell die teilweise extreme Verteuerungen im Lebensmitteleinzelhandel, kann mit den Apps der entsprechenden Einzelhandelsketten monatlich bis zu 10% eingespart werden. Jedes Angebot stellt zumindest die Kölner einzelhandelskette Penny Markt GmbH ab einem Einkaufswert von knapp 200 € da. Dieser Einkaufswert ist nicht zeitlich beschränkt, so dass man, wenn man in jedem einzelhandels bereich regelmäßig seine Lebensmittel einkauft schon bin in einem Monats zur entsprechenden Preisreduzierung pro Einkaufen kommen. 


Nach Auffassung des Bürger_Innen_Dialogs von Köln und gemäß der Forderung des Bund Köln soll bei der Neuregelung der grundsicherung als Ersatz für bürgergeld jene Erforderlichkeit zur Anpassung und den Besitz bzw betreiben eines Smartphones Berücksichtigung finden. Die Auffassung der neuen Bundesregierung unter einem Kanzler Merz, soll bei Leistungsverweigerung in Zusammenhang mit dem Suchen einer Arbeit die "Neue Grundsicherung" um einen kürzungsverkauf, bis hin zur kompletten Leistungsverweigerung von Sozialleistungen bei vollständiger Leistungsverweigerung, gelten. 

Auch in dem Zusammenhang muss den Menschen aber die Möglichkeit gegeben werden, tatsächlich die Möglichkeit des Suchens eines Arbeitsplatz gegeben werden, dies stellt sich ohne Smartphone schwierig bis unmöglich da. Bedenkt man in dem Zusammenhang auch die Digitalisierung der Bundesverwaltungen, kann hier durch die leistungsstellen an die Leistung ziehen empfängerinnen und klassen-empfänger wesentlich einfacher herangetreten und der Kontakt beziehungsweise Vermittlung erfolgen. Auch dies wäre ohne Smartphone über den normalen Postweg inzwischen veraltete Verwaltungspraxis.

Die Anschaffung von entsprechenden Smartphones sowie das betreiben ist nach Auffassung vom Bund Köln nicht im bisherigen leistungskatalog in der Höhe der aktuell dargestellt und Leistungen durch die Sozialbehörden gewährleistet bzw. berücksichtigt.

Bedingt man die ehemalige Abwrackprämie für PKWs, könnte eine entsprechende Regelung für alle BundesbürgerInnen und bundesbürger durch die Darstellung eines 100 € Gutscheins für die Anschaffung eines entsprechenden Gerätes auch die Wirtschaft in einem nicht zu unterschätzenden Teilbereich insgesamt fördern. Eine entsprechende Thematisierung und Berücksichtigung könnte dann auch die telekommunikationsanbieter bzw netzanbieter dazu anregen, mit neuen Angeboten für eine wohlwollende Datenkapazität pro Monat, die dem aktuellen Bedarf eines/einer Nutzenden in Deutschland gerecht wird. Hierfür jedoch ebenso erforderlich: die Darstellung eines sonderkündigungsrechts für "Altverträge" von bisherigen Vertragsbedingungen sowie eine Datenschutzsichernde ausrrichende gesetzliche Regelung.

Eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen für Festverträge, bedenkt man aktuelle Hürden durch Schufa-Eintragungen ist aufgrund der zahlreichen Angebote im Bereich des Prepaids hingegen nicht erforderlich. Dies könnte im übrigen auch eine Lösung für noch nicht voll geschäftsfähige Personen bzw Minderjährige darstellen. 

Hoffen wir dass die neue Bundesregierung ein Herz für die Nutzung des Internets für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger und Anwärtern°Innen auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben und entsprechende Regelungen berücksichtigen. 

Hätte der Bund Köln eine Möglichkeit gehabt für den Bundestag zu kandidieren oder aber seinen Einfluss über den BSW hätte darstellen können, wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch bei potentieller Opposition bereits in der Vorbereitung. 

Abschließend sei ich jetzt wohl im übrigen erwähnt, dass der Bund Köln einen Anspruch gegen das amtliche Endergebnis der aktuellen Bundestagswahl vorbereitet und Formen und fristgerecht einreichen wird um im Zweifelsfall beim Bundesverfassungsgericht mit einer Wahlprüfungsbeschwerde die Hinderungsgründe überprüfen zu lassen.

Wohnflächenabgabe 

In Metropolen wie Köln ist Wohnraum knapp, bezahlbarer noch dazu kaum zu finden. Die Hälfte der Einnahmen fallen der Miete samt Nebenkosten zum Opfer und dennoch reicht das Angebot nicht für den Bedarf.

Helfen soll die Wohnflächenabgabe, eine Sonderabgabe für diejenigen, die sich von der Größe her einen Wohnraum leisten, der für Andere als unverhältnismäßig gelten würde. 120 qm für eine Person ist okay, wenn sie es sich leisten kann und entsprechenden Platzbedarf hat, 80 qm würden dem breiten Rest aber mehr als reichen. Die Idee, pro Person im Haushalt gibt es eine Grundfreifläche von Wohn- und Nutzraum, wird die Summe überschritten, wird mit einem Hebesatz eine Abgabe gefordert, mit der anderswo Wohnraum entsteht und finanzierbar gemacht wird. 

Grundfreifläche 70 qm für die erste Person im Haushalt, jede weitere erhält 20 qm hinzu. Pro qm der außerhalb der Freiflächen genutzt wird, ist ein Betrag in Höhe des durchschnittlichen, ortsüblichen Mietpreises zu entrichten. Es handelt sich dabei um Jahresbeiträge, die im Quartal fällig werden.

Beispiel: Ein 2-Köpfiger Haushalt nutzt 120 qm. Frei wären 90 qm, demnach müsste für 30 qm die Sonderabgabe abgeführt werden. 30 × € 14,20 = € 426,00 × Hebesatz gemäß Bedarf und Beschluss des kommunalen Rates mit Zustimmung der Bezirksregierung. Beispielsweise für Köln ein Faktor von 2,15 = € 915,90 / Jahr.

Mit der Abgabe soll die Sensibilität für nutzbaren und nutzbar zu machenden Raum gefördert und der (soziale) kommunale Wohnungsbau gefördert werden. 

Die Werte sind selbstredend austauschbar, sollten aber maximal bei der Faktorermittlung eine Änderung erfahren um die Grundwerte den im Bürger_Innen_Dialog abgestimmten Werten weiter gerecht bleiben zu können. Hier wurde von einer Mindestfreifläche von 65 qm und mind. 18 qm pro weiterer Person ausgegangen.



Mit allen Ehren ...

Unsere Ehrenoberbürgermeister werden alsbald wohl Unterstützung durch die erste Ehrenoberbürgermeisterin bekommen, so zumindest sollte es nach meiner Meinung laufen, auch wenn ich Henriette Reker noch etwas länger in der aktuellen Position hätte sehen wollen. 

Was ihr, Rothers und Schrammer dann aber auch weiterhin zur Verfügung stehen sollte, ist die alte Wirkungsstätte nach eigenem Bedarf und ausreichenden Personal, was die Ehrenspitzen bei ihrer weiteren, freiwilligen Tätigkeit für das repräsentative Köln benötigen. Etwas angeschoben zu haben wo man mit Herzblut dran gearbeitet hat, loszulassen fällt nicht leicht und muss auch nicht der Vergangenheit angehören. Die willigen Exspitzen können zudem die neue Führung mit Rat und Tat unterstützen. Wer sich für unsere Stadt lange Jahre verdient gemacht hat, sollte auch im Pensions- bzw. Rentenalter mit dem Know-How die Neuen unterstützen oder alte Projekte weiter betreuen dürfen. 

Das Oberbürgermeister/in-Büro würde insoweit für Ehrenbürgermeister°Innen und die Alt-OBs (m/w\d) weiter zur Verfügung stehen, der Neue / die Neue (sollte ich es nicht werden), könnte verwaltungs- und bürger°innennäher in eine der zahlreichen Standorte eine neue Heimat finden. Wenn es nach mir ginge, würde das kooperative Kinder- und Jugendbüro mehr Platz bekommen und ihre aktuelle Wirkungsstätte die des Oberbürgermeisters Nils G. Schmidt (- Wand) werden; auch damit die Menschen sehen, was alles geleistet wird und dass Kommunalpolitik und Verwaltungshandeln keine geheime Kommandosache ist.

DR LLM FW Rechtslehrer Nils Günter Schmidt* Wand
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